Grundpflege (Körperpflege)
- Körperpflege (Ganz- und Teilwaschung einschließlich Haarpflege)
- Vorbeugende Maßnahmen (Hautpflege, Dekubitus...)
- Mund- und Zahnpflege
- Lagern und Betten
- und andere
Behandlungspflege SGB V
(Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung)
- Injektionen
- Verbandwechsel
- moderne Wundversorgung
- Medikamente richten und verabreichen
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- und andere
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
- Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung
- stundenweise in Vertretung für die Pflegeperson
Beratungseinsätze nach § 37,3 SGB XI
- bei allen Geldleistungs-Empfängern die ihre Pflegebedürftige selbst versorgen
- bei Pflegegrad 1 (bei Bedarf)
- bei Pflegegrad 2 und 3 - 2 x Jahr
- bei Pflegegrad 4 und 5 - 4 x Jahr
Individuelle Beratung und Schulung in der häusl. Umgebung §45 SGB XI
Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI
- Hilfen im Haushalt
- Betreuung, allgemeine Beaufsichtigung, Bewegung, Spaziergänge usw.
Ergänzende Dienste
- Hilfen im Haushalt, z. B. reinigen, einkaufen
- Zubereiten von Mahlzeiten
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Wäschepflege
- Pflegerische und betreuende Dienste
- und andere
Qualifizierte Beratung
- Beratung bei Pflegebedürftigkeit
- Anleiten von Angehörigen
- Leistungen der Pflegeversicherung und Finanzierung/Kostenübersicht
Information und weiterführende Hilfen
- Mitgliedschaft im Krankenpflegeverein
- Vermittlung von Hausnotruf, Essen auf Rädern, Fußpflege, Pflegehilfsmitteln, Krankentransporten, Krankengymnastik und Ergotherapie
- Zusammenarbeit mit Krankenhäusern, Reha-Kliniken, Seniorenheimen (Kurzzeitpflege), Arztpraxen, Apotheken, Therapeuten, Hospiz, Selbsthilfegruppen, Ämtern und Behörden